Der Verbreitungsgrad von Automation in Gebäuden nimmt zu – sei es im Smart Home oder im funktionalen Nichtwohngebäude. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 wird sogar ein Mindestautomationsgrad für Nichtwohngebäude eingeführt. Parallel zu steigendem Bedarf bzw. gesetzlichen Anforderungen sind energetische Optimierungen durch die Gebäudeautomation förderfähig.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über entsprechende Förderprogramme sowie Tipps zur Umsetzung.
BAFA-Förderprogramm »BEG«
Zum 1.1.2021 hatte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Förderprogramm BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ins Leben gerufen und zum 1.7.2021 erweitert. In Summe schließt es die Förderfähigkeit der Gebäudeautomation für sowohl Neubaumaßnahmen als auch Bestandsgebäude ein. Je nach konkretem Fördervorhaben ist die BAFA oder die KfW der richtige Ansprechpartner.
Den förderfähigen Umfang beschreibt das »Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen«, welches derzeit in der Version 8.0 (Stand 20.6.2023) auf der Webseite der BAFA verfügbar ist. Dabei wird in Bezug auf die Förderfähigkeit der Gebäudeautomation unterschieden in Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG).
Das BEG und das Wohngebäude
Für das Wohngebäude sei auf den Abschnitt 3.5 des Infoblatts verwiesen. Dieses listet konkrete Komponenten auf, deren Erwerb und deren Einbau förderfähig sind. Dabei ist die Auflistung extrem umfangreich, und die Komponenten können nicht nur im Sinne der Energieeffizienz, sondern auch zugunsten von erhöhtem Komfort oder zusätzlicher Sicherheit verwendet werden.
Der Abschnitt 3.5.1 nennt beispielsweise Smart-Home-Controller und -Displays sowie elementare Komponenten wie z. B. Heizungs-Stellantriebe, Luftqualitätssensoren, Fensterkontakte, Präsenzsensoren oder Beleuchtungsaktoren. Abschnitt 3.5.2 führt Systeme zur Erfassung und zum Austausch von Daten auf und umfasst somit u. a. Datenlogger und Gateways. Antriebssysteme für insbesondere Türen, Fenster sowie Jalousien /Rollläden werden unter 3.5.3 erwähnt, während in 3.5.4 explizit die nötigen Elektroarbeiten beschrieben werden. Abschnitt 3.5.5 widmet sich zwar Energiemanagementsystemen, umfasst aber auch Einregulierungsarbeiten an der Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs- und Klimatechnik. Für eine vollständige Übersicht der geförderten Komponenten bzw. Arbeiten wird auf eben diesen Abschnitt 3.5 des Infoblatts verwiesen.
Interessanterweise genügt es im Sinne der Förderfähigkeit, dass diese Komponenten gekauft bzw. eingebaut werden. Man muss nicht zwangsweise nachweisen, dass diese auch funktional korrekt in Betrieb genommen werden. Selbstverständlich sollte man im Eigeninteresse darauf achten, dass dem so ist, aber für den Förderantrag und die spätere erforderliche Freigabe der Fördergelder reduziert sich der formale Prozess auf die Existenz bzw. den physikalischen Einbau.
Das BEG und das Nichtwohngebäude
In Bezug auf Nichtwohngebäude weist das Infoblatt in Abschnitt 3.6 darauf hin, dass grundsätzlich alle Maßnahmen förderfähig sind, die zur »Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades von mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11« führen (Bild 1). Dies schließt explizit die dazu nötigen »Feldgeräte« mit ein – und somit Sensoren und Aktoren. Im Anschluss an diesen Satz sind einige Beispiele aufgeführt, aber es wird darauf hingewiesen, dass die Auflistung nicht abschließend ist. Sinnvoll ist es, direkt mit der DIN V 18599, Teil 11, weiterzuarbeiten.
Was bedeutet nun im Detail dieser »Gebäudeautomatisierungsgrad Klasse B« oder besser? Zunächst wird im weiteren Verlauf dieses Beitrags der Begriff »Automationsgrad« verwendet, und nicht »Gebäudeautomatisierungsgrad«, da dies genau der Begriff in der DIN V 18599-11 ist. Diese Norm enthält eine Tabelle mit Fragen zur Automation der unterschiedlichen Gewerke, und je nach Antwort erfolgt eine Einteilung in die Automationsgrade A bis D. Dabei ist der Automationsgrad A der höchstwertige und D der niederwertigste.
Zur Orientierung: Wenn bei einem Nichtwohngebäude der Investor oder Bauherr keinen besonderen Anspruch an die Gebäudeautomation erhebt, wird meist der Automationsgrad C umgesetzt. Eine Verbesserung auf den Automationsgrad B reduziert z. B. im Büro den thermischen Energiebedarf um ca. 20 % und ist meist mit überschaubarem Aufwand verbunden (Bild 2).
Die Tabelle 1 enthält die vollständige Übersicht über die förderfähigen Maßnahmen im Nichtwohngebäude. Im Detail entspricht sie der Tabelle in der Norm – reduziert zum einen auf das Nichtwohngebäude und zum anderen auf genau die Maßnahmen, für die ein Automationsgrad B oder besser aufgeführt ist.
Sehr wichtig ist ergänzend, dass der Abschnitt 3.6 auch eine Formulierung enthält, dass auch alle »Maßnahmen und Leistungen« des Abschnittes 3.5 – also dem Abschnitt zum Wohngebäude – im Nichtwohngebäude förderfähig sind. Somit ist eine Förderfähigkeit von Komponenten und Aufwand im Nichtwohngebäude immer dann gegeben, wenn entweder mindestens der Automationsgrad B erreicht wird oder die entsprechende Komponente in der umfangreichen Auflistung im Abschnitt 3.5 vorkommt.
Abschätzung des energetischen Einsparpotenzials durch GA
Trotz aller Förderfähigkeit bleibt ein Eigenanteil bei den Kosten. Somit wird man nur dann automatisieren, wenn dies grundsätzlich Sinn ergibt. Dazu ist es hilfreich, das energetische Einsparpotenzial zu ermitteln. Dazu müssen wir den Blick auf die sinnvollen Maßnahmen etwas erweitern.
Die Fragen der DIN V 18599-11 sind ein Teil einer ganzheitlichen Checkliste, wie sie ursprünglich in der Norm EN 15232 und nun der weltweit gültigen Norm ISO 52120 aufgeführt sind. Gleichzeitig beschreibt die DIN V 18599-11 ein Verfahren, mit dem man sowohl das thermische als auch elektrische Einsparpotenzial durch Automation ermitteln kann. Zur Anwendung der Norm gibt es das kostenlose Tool »Gebäudeeffizienz-Inspektor« (Link siehe Kasten S. 42); auf der Hilfeseite zum Tool ist sowohl ein Nutzer-Tutorial als auch die vollständige Checkliste der Norm zum Download verfügbar.
Förderprogramme des BEG
Welche konkreten Förderprogramme stehen nun im Umfeld des BEG zur Verfügung? Eine Übersicht ist in der Tabelle 2 aufgeführt und unterscheidet in Gebäudetyp, Gebäudeart und Förderart. Zu jedem Programm sind ein paar Notizen zur Orientierung aufgeführt, und bei Interesse zu weiteren Details sei auf das jeweilige Förderprogramm verwiesen (Links zu Förderprogrammen des BAFA und der KfW siehe Kasten auf S. 42).
Dabei ist zu beachten, dass einige Förderprogramme Einzelmaßnahmen fördern – bei diesen sind die Aspekte der GA (Gebäudeautomation) losgelöst von allen anderen Gewerken förderfähig. Bei manchen anderen Förderprogrammen ist nur dann die Förderfähigkeit gegeben, wenn das Gebäude in Summe einen Mindesteffizienzhaus-Standard erreicht. In diesem Fall ist die GA nicht separat förderfähig, sondern als Teil des Gesamtprojektes.
Ergänzend zu den Programmen unterhalb des Förderprogramms BEG sei noch auf zwei weitere Fördermöglichkeiten im Wohngebäude hingewiesen. Das Programm 159 der KfW widmet sich dem altersgerechten Umbau und sieht in Summe einen Kredit von bis zu 50 000 € vor. Dies deckt auch Smart-Home-Funktionen ab, insbesondere der Beleuchtung, Verschattung und Heizung. Auch wenn das eigentliche Ziel der altersgerechte Umbau ist, so muss man den Antrag weder mit dem eigenen Alter noch mit einer »Mindest-Gebrechlichkeit« begründen. Ergänzend bietet die KfW mit dem Programm 455 einen Investitionszuschuss von bis zu 6 250 € je Wohnung für »Barriere-Reduzierung« an – im Sinne der Gebäudeautomation umfasst das die gleichen Komponenten, die auch im Programm 159 förderfähig sind.
Einbindung eines Energieberaters verpflichtend
Wichtig zu beachten ist, dass die Prozesse der Antragsstellung und Fördermittelfreigabe durch einen Energieberater (»dena-Energieexperte«) erfolgen müssen. Leider gestaltet sich die Suche nach einem in der GA versierten Energieberater meist schwierig und sollte frühzeitig angegangen sein. Im Wesentlichen muss der Energieberater den Teil 11 der DIN V 18599 und somit die Inhalte dieses Artikels kennen. Bei Rückfragen zur Suche eines geeigneten Energieberaters steht der Autor gerne zur Verfügung (info@igt-institut.de).
Die Aufgaben des Energieberaters fokussieren sich auf zwei Aspekte. Zum einen muss vor Baubeginn der Förderantrag gestellt werden und eine technische Projektbeschreibung (TPB) enthalten. Im Rahmen der TPB prüft der Energieberater, ob eine Förderfähigkeit vorliegt, wie es dieser Artikel beschreibt. Mit der TPB kann der Förderantrag gestellt und das Bauvorhaben begonnen werden. Sofern nach einer Bearbeitungszeit von womöglich mehreren Monaten eine Förderzusage vorliegt, muss nach Projektabschluss ein technischer Projektnachweis (TPN) zur Auszahlung der Fördermittel erstellt werden. Im wesentlich muss der Energieberater bestätigen, dass die angegebenen Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt bzw. die angegebenen Komponenten auch tatsächlich beschafft und eingebaut wurden.
Fazit
Mit dem Förderprogramm »BEG« stehen unterschiedliche finanzielle Unterstützungen für die Gebäudeautomation zur Verfügung. Dies umfasst zum einen konkrete Maßnahmen und zum anderen konkrete Komponenten wie z. B. Steuerungen, Displays, Sensoren und Aktoren. Wichtig bei allem ist die Einbindung eines in der GA versierten Energieberaters sowohl zur Antragsstellung als auch zur Freigabe der Fördergelder.
Für Schnellleser
Mit dem Förderprogramm BEG stehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten für die Gebäudeautomation zur Verfügung
Die Förderfähigkeit kann entweder über konkrete Maßnahmen nachgewiesen werden oder über die Angabe von Komponenten wie Steuerungen, Displays, Sensoren und Aktoren
Förderanträge müssen über einen in der GA versierten Energieberater begleitet werden
AUTOR:
Prof. Dr. Michael Krödel, Institut für Gebäudetechnologie