Die DIN EN 50172 fordert die regelmäßige Kontrolle und Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Dies muss in einem Prüfbuch dokumentiert werden. Auch von gesetzlicher Seite gibt es Vorgaben: so ist etwa in § 4 der ArbStättV [1] vorgeschrieben, dass Sicherheitsbeleuchtung regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen ist und dass Anlagen vor der Inbetriebnahme von einem Sachverständigen abgenommen werden müssen.
Verschiedene Prüfintervalle der Sicherheitsbeleuchtung
Die Intervalle für Prüfungen unterscheiden sich nach den verschiedenen Bestandteilen der Sicherheitsbeleuchtungsanlage: Eine Sichtprüfung der Anzeigen der Stromversorgung sollte täglich erfolgen und ein Funktionstest aller angeschlossenen Leuchten wöchentlich. Umfangreichere Prüfungen sind monatlich mit der Wartung der Überwachungseinrichtung für die Zentralbatterieanlage vorgesehen. Jährlich ist die vollständige Wartung aller Leuchten und der Ladeeinrichtung durch eine Fachkraft fällig. Alle drei Jahre muss schließlich eine Sachverständigenprüfung erfolgen.
Die regelmäßigen Prüfungen sind von einer Fachkraft für Sicherheitsstromversorgung durchzuführen. Um Mitarbeiter dafür zu qualifizieren, bietet beispielsweise der TÜV Schulungen an. Dort können sich interne Mitarbeiter mit vergleichsweise wenig Aufwand weiterbilden. Viele Unternehmen vergeben den Service der Sicherheitsbeleuchtung allerdings auch an Dienstleister. Für die dreijährige Prüfung ist auf jeden Fall ein zertifizierter Sachverständiger – also in der Regel ein externer Experte – notwendig.
Risiken durch fehlerhafte Sicherheitsbeleuchtung
Die dramatischste Konsequenz nicht ordnungsgemäß funktionierender Sicherheitsbeleuchtung ist, dass dadurch Menschen zu Schaden kommen. Doch auch davon abgesehen können Nachlässigkeiten schwere Folgen für Unternehmen und die Betroffenen persönlich haben. Im Strafgesetzbuch ist im § 319 Baugefährdung geregelt:
(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.
Unter diese technischen Einrichtungen fallen auch Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Neben Gefahr für Leib und Leben und rechtlichen Konsequenzen droht auch noch finanzieller Schaden durch fehlerhafte Sicherheitstechnik. Können Unternehmen etwa eine korrekte Wartung nicht nachweisen, kann es zu Konflikten mit Versicherern kommen.
Digitaler Speicher und Selbsttests vs. manueller Aufwand
Vor dem Hintergrund der drohenden Konsequenzen ist klar, dass Unternehmen das höchste Maß an Zuverlässigkeit ihrer Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sicherstellen wollen. Die Digitalisierung nimmt ihnen dabei bereits einiges an manuellem Aufwand ab. So muss beispielsweise das Prüfbuch nicht mehr von Hand geführt werden, sondern ist in vielen Zentralbatteriesystemen als digitaler Speicher integriert. Außerdem existieren selbsttestende Anlagen, die die Funktionsprüfung auch protokollieren.
Die monatlichen Prüfungen und vor allem die Sachverständigenprüfungen erfordern dennoch hohen manuellen Aufwand. So müssen Techniker beispielsweise mit einem Laptop vor Ort sein, um die Daten aus den Anlagen auszulesen. Wird bei einer Prüfung festgestellt, dass Teile ausgetauscht werden müssen, müssen diese erst bestellt und anschließend bei einem weiteren Besuch installiert werden.
Fernüberwachung, Analysen und automatische Zustandsberichte
Für eine Arbeitserleichterung und mehr Effizienz sorgt hier das neue Building Safety Management System (BSMS) von Eaton. Als erster Hersteller der Branche integriert Eaton die volle Konnektivität durch Mobilfunk-, Bluetooth, Webportal-, mobile App- und Cloud-Anbindung. Monatliche Zustandsberichte werden dabei automatisch generiert und können beispielsweise direkt an eine E-Mail-Adresse gesendet werden (Bild 1).