Beleuchtungssanierungen mit Köpfchen
„Licht aus“ für konventionelle Leuchtmittel
Ab dem 25. Februar 2023 dürfen diese Leuchtmittel nicht mehr auf den Markt gebracht werden:
- Kompaktleuchtstofflampen
- Kreisförmige T5 Leuchtstofflampen
Ab dem 25. August 2023 werden zusätzlich folgende lineare Leuchtmittel ausgephast:
- T5 / T16, 16 mm Leuchtstofflampe
- T8 / T26, 26 mm Leuchtstofflampe
Was soll damit erreicht werden?
Durch das Leuchtstoffröhrenverbot bedingt durch RoHS (Einschränkung von Quecksilber) und der Ökodesign-Verordnung soll eine deutliche Reduzierung des Gesamtenergieverbrauchs und der Treibhausemissionen (CO2) erzielt werden. Kompaktleuchtstofflampen, die häufig in Downlights zum Einsatz kommen, sind hiervon ebenfalls betroffen.
Ein Umstieg auf LED-Technologie bringt bereits jetzt Vorteile:
- Reduktion des Energieverbrauchs und des CO2 Ausstoßes
- Bessere Lichtqualität durch neueste LED-Technik
- Erhöhung der Lebensdauer
- Intelligentes Lichtmanagementsystem APCON®
ja zu 1:1 Austausch
- Sanierungen mit 1:1 Austausch sind förderfähig
- Neue Komplettleuchten haben Prüfzeichen
- Modernste LED-Leuchten mit optimierter Lichttechnik
- Durch den Einsatz moderner LED-Leuchten ist die Ausfallrate über die gesamte Lebensdauer sehr gering
- Erfüllung zeitgemäßer Anforderungen an die Beleuchtungsqualität
- Bedarfsgerechtes Lichtmanagement ist möglich