Die in dieser Norm festgelegte Anzahl der Stromkreise, Steckdosen, Anschlüsse für Beleuchtung, Lüfter und Verbrauchsmittel stellt die erforderliche Mindestausstattung dar. Bei weiteren elektrischen Verbrauchsmitteln, wie beispielsweise Ladeeinrichtungen für Elektrostraßenfahrzeuge, Energieerzeugungsanlagen, Energiespeichersysteme und Saunen sind weitere Planungen erforderlich.
Was ist neu?
Gegenüber der Vorgängernorm DIN 18015-2:2010-11 wurden wesentliche Änderungen vorgenommen:
- Anpassen der Beleuchtungsanschlüsse in Fluren und in Außenbereichen
- Unterscheidung zwischen Ausstattungen von Wohnungen und allgemeinen Räumen
- Überarbeitung der Tabelle 2, (Einführung von Nutzungsbereichen, deren Kombinationen zur Reduzierung der zu planenden Steckdosen und Schaltstellen führt)
- Vereinfachung der Zählweise von Steckdosen
- Anpassungen für IuK/RuK (Die Begriffe IuK bzw. RuK stehen für Informations- und Kommunikationstechnik bzw. für Rundfunk- und Kommunikationstechnik)
- Konkretisierung für Hauskommunikationsanlagen
- Aktualisierung Anhang A »Energieeffizienz«
- Überarbeitung Anhang B: »Beispiele für Komponenten der Gebäudesystemtechnik und der Kommunikationstechnik«.
Starkstromanlagen und Gebäudesystemtechnik
Der Anschluss von Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsflächen in Küchen und Hausarbeitsräumen ist so vorzusehen, dass eine möglichst schatten- und blendfreie Beleuchtung erreicht wird. Für Keller- und Dachbodengänge ist je 6 m Ganglänge mindestens ein Beleuchtungsanschluss vorzusehen.
In Treppenräumen, Treppenvorräumen, Fluren, Laubengängen, Aufzugsvorräumen sowie Kellern und Dachbodengängen kann das Schalten der Beleuchtung entweder von Hand, über Bewegungsmelder oder vergleichbare automatische Schalteinrichtungen erfolgen. Sofern die Beleuchtung per Hand eingeschaltet wird, ist ein Schalter mit integrierter Meldeleuchte einzubauen. Bei automatischen Schalteinrichtungen muss vor dem Abschalten der Beleuchtung ein Warnsignal erfolgen.
Außenbereiche, wie z. B. Zugangswege zu Gebäuden, Garagen und Müllsammelstellen sowie Gebäudeeingangstüren einschließlich der Klingeltaster, sind ebenfalls ausreichend zu beleuchten. Kann bei Dunkelheit die Beleuchtung nicht ausreichend sichergestellt werden, sind Einrichtungen wie Dämmerungsschalter, Bewegungsmelder oder vergleichbare automatische Schalteinrichtungen vorzusehen.
In Räumen mit Schlafgelegenheiten ist für jeden Bettplatz eine zusätzliche Schaltstelle mit mindestens einem Beleuchtungsanschluss vorzusehen. Für jeden zweiten Bettplatz ist eine zusätzliche Schaltstelle für mindestens einen Beleuchtungsanschluss nach der in der Norm enthaltenen Tabelle und zwei Steckdosen vorzusehen.
Allgemeine Räume sind entsprechend der vorgesehenen Nutzung mit Beleuchtungsanschlüssen, Schaltstellen und gegebenenfalls mit Steckdosen auszustatten.
Wie die Tabelle 1 zeigt, wird beispielsweise für eine Wohnungsgröße von 50 m² bis 75 m² die Anzahl von vier Stromkreisen festgelegt. Verbrauchsmittel, wie der Elektroherd, Geschirrspüler oder Waschmaschine, müssen wie in Tabelle 2 beschrieben separat abgesichert werden.
Tabelle 1: Mindestanzahl der Stromkreise für Steckdosen und Beleuchtung
Wohnfläche der Wohnung, angegeben in m² | Mindestanzahl der Stromkreise |
bis zu einer Fläche von 50 m² | 3 |
Fläche von 50 … 75 m² | 4 |
Fläche von 75 … 100 m² | 5 |
Fläche von 100 … 125 m² | 6 |
Fläche über 125 m² | 7 |
Quelle: BFE
Tabelle 2: Anzahl der Steckdosen und Anschlüsse in einer Küche bzw. in einem Küchenbereich
Anzahl der Beleuchtungsanschlüsse |
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Beleuchtungsanschlüsse | 2 |
Anzahl der Steckdosen und Anschlüsse für Verbrauchsmittel |
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Steckdosen allgemein | 3 |
Steckdosen je 1,20 m Breite der Arbeitsfläche | 2 |
Steckdosen für IuK/RuK | 1 |
Kühlgerät, Gefriergerät | 1 |
Dunstabzug | 1 |
Anschlüsse für besondere Verbrauchsmittel mit eigenem Stromkreis |
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Elektroherd | 1 |
Mikrowelle, Dampfgarer | 1 |
Geschirrspülmaschine | 1 |
Waschmaschine | 1 |
Wäschetrockner | 1 |
Warmwassergerät | 1 |
Quelle: BFE
Mengenmäßige Vorgaben
Die Mindestanzahl der Stromkreise für Steckdosen zur allgemeinen Verwendung und für Beleuchtung richtet sich nach der Wohnfläche der Wohnung. Für weitere Verbrauchsmittel mit hoher Anschlussleistung, z. B. Elektrogrill oder Bügelstation, können zusätzliche Anschlüsse mit eigenem Stromkreis erforderlich sein.
Die Anzahl der einzuplanenden Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreise sind in der Tabelle 2 dieser Norm näher beschrieben. Neu hinzugefügt wurde hier die Einführung von Nutzungsbereichen. Bei einer heutzutage modernen Kombination aus Wohn- und Küchenzimmer lässt sich bei Bedarf die Steckdosenanzahl sowie IuK- und RuK-Anschlüsse um eins verringern. Diese Information findet man in der Tabelle unter dem Punkt »a« und »b«.
Erweiterte Vorgaben
Im Abschnitt 4.3 wird der Schutz durch unbefugte Benutzung oder Manipulation in allgemeinen Räumen und im Freien näher beschrieben. Die Vorgängerversion vom Oktober 2010 beschrieb in der Anmerkung eine dem Schutzziel gerechte Maßnahme näher. Dies kann durch eine allpolige Abschaltung erreicht werden.
In dieser Neuausgabe sind weitere Maßnahmen beschrieben, die diesen Schutz sicherstellen. Zum einen kann dies durch die allpolige Abschaltung ebenfalls realisiert werden. Diese Anmerkung wird nun aber etwas konkreter erläutert. Die allpolige Abschaltung kann durch einen zweipoligen bzw. vierpoligen Schalter erfolgen, der durch einen einzelnen Stromkreis mit einem FI/LS- Schalter abgesichert ist. Der Einbau einer abschließbaren Steckdose würde die Anforderungen ebenfalls erfüllen.
Des Weiteren beschreibt und empfiehlt diese Norm den Schutz vor Fremdzugriff von nach außen geführten Kommunikationsleitungen. Eine Türkommunikationsanlage, Überwachungstechnik oder Netzwerktechnik muss gegen Fremdzugriff geschützt sein.
Allgemeine Anforderungen an die Größe von Stromkreisverteilern sowie die Planung von Stromkreisen und Einrichtungen für Leitungsschutz, Personenschutz und Überspannungsschutz enthält die DIN 18015-1:2020-05.
In Einraumwohnungen sind mindestens dreireihige Stromkreisverteiler und bei Mehrraumwohnungen mindestens vierreihige Stromkreisverteiler mit insgesamt 12 Teilungseinheiten pro Reihe zu installieren. Weitere Komponenten, wie beispielsweise Überspannungsschutz, Gebäudesystemtechnik, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, sind zu berücksichtigen.