Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung 2025
Für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien gibt es in Deutschland seit 2021 ein großes Förderprogramm: Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG), die gemeinsam von KfW und BAFA verwaltet wird. Erfahren Sie hier, welche Projekte im Rahmen der BEG aktuell in welchem Umfang gefördert werden.
Inhaltsverzeichnis und Quicklinks
Für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien gibt es in Deutschland seit 2021 ein großes Förderprogramm: Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG), die gemeinsam von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet wird. Als das BEG-Programm eingeführt wurde, herrschte hier zunächst eine relativ klare Aufgabenteilung. Seitdem haben sich allerdings sowohl die Zuständigkeiten als auch die Fördermöglichkeiten noch einmal deutlich verändert.
Wir sorgen dafür, dass Sie trotzdem den Überblick behalten. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche KfW-Förderung und BAFA-Förderung es derzeit für die energetische Sanierung gibt und unter welchen Umständen sich die beiden Förderlinien sogar miteinander kombinieren lassen. Für alle, die es genauer wissen oder direkt mit dem nächsten Sanierungsprojekt beginnen möchten, haben wir außerdem eine Liste der offiziellen Websites zusammengestellt, auf denen Sie die Unterlagen für die Antragstellung finden.
Das Wichtigste auf einen Blick
KfW-Förderung: Die KfW-Förderung für energetische Sanierung umfasst sowohl Zuschüsse für Einzelmaßnahmen als auch zinsgünstige Förderkredite (teils inkl. Tilgungszuschuss) für umfassende Modernisierungsprojekte wie die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Die KfW-Förderlinien können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und öffentliche Träger in Anspruch nehmen.
BAFA-Förderung: Im Rahmen der BAFA-Förderung für energetische Sanierung können ausschließlich Zuschüsse zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen beantragt werden. Auch diese Förderung für energetische Sanierung können sowohl private Bauherren als auch Unternehmen und öffentliche Träger beantragen.
Welche Maßnahmen umfasst die energetische Sanierung?
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Im Grunde handelt es sich bei der „energetischen Sanierung“ um einen Sammelbegriff, mit dem alle Modernisierungsmaßnahmen bezeichnet werden können, die dazu beitragen, den Energieverbrauch einer Immobilie zu reduzieren. Zu diesem Zweck können sowohl Einzelmaßnahmen als auch individuell zusammengestellte Sanierungspakete umgesetzt werden. Da der Energieverbrauch eines Gebäudes maßgeblich durch Heizung, Warmwasser und Lüftung bestimmt wird, fallen Projekte zur energetischen Sanierung typischerweise in eine der folgenden drei Kategorien:
Modernisierung der Heizung
z. B. durch Installation einer Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe sowie durch Anschluss an ein Gebäude- bzw. Fernwärmenetz
Sanierung der Gebäudehülle
z. B. durch Wärmedämmung an Dach, Geschossdecken und Wänden oder durch Einbau neuer Fenster und Türen
Ausbau der Anlagentechnik
z. B. durch Einbau einer neuen Lüftungsanlage oder durch Installation von Smart-Home-Technik, die den Energieverbrauch senkt
Darüber hinaus kann aber auch die professionelle Energieberatung als eine Maßnahme zur energetischen Sanierung gezählt werden, da sie die Schwachstellen einer Immobilie sichtbar macht und damit den Grundstein für eine effiziente Sanierung legt. Aus diesem Grund ist eine von zertifizierten Experten durchgeführte Energieberatung übrigens auch eine Leistung, die durch Förderung für energetische Sanierung zumindest anteilig finanziert werden kann.
Förderung für energetische Sanierung in Deutschland: Diese Möglichkeiten gibt es 2025
Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) setzt sich aus drei Bausteinen zusammen – BEG Wohngebäude, BEG Nichtwohngebäude und BEG Einzelmaßnahmen. Verwaltet werden diese Förderlinien von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Als das BEG-Programm zur Förderung der energetischen Sanierung 2021 eingeführt wurde, herrschte hier zunächst eine relativ klare Aufgabenteilung. In den Zuständigkeitsbereich der KfW-Förderung fielen die Bausteine BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude, während das BAFA die Förderung ausgewählter Modernisierungsmaßnahmen und somit den Baustein BEG Einzelmaßnahmen übernahm.
Vier Jahre später sind KfW-Förderung und BAFA-Förderung für energetische Sanierung jedoch deutlich stärker miteinander verzahnt. Inzwischen stellt auch die KfW Fördermöglichkeiten für die Durchführung ausgewählter Sanierungsschritte nach BEG Einzelmaßnahme zur Verfügung und manche Fördermittel sind sogar ausschließlich in Kombination mit anderen Zuschüssen oder Förderkrediten verfügbar. Was das konkret bedeutet? Das zeigen wir Ihnen im Folgenden – mit einem detaillierten Überblick über den Stand der KfW-Förderung und BAFA-Förderung 2025.
Die KfW-Förderung für energetische Sanierung 2025
Die KfW verwaltet schon seit Jahrzehnten einen großen Teil der Förderung für energetische Sanierung in Deutschland. Seit Einführung der BEG-Förderlinien gibt es dabei allerdings einen klaren Schwerpunkt: Bei der KfW-Förderung steht meist die generelle Energieeffizienz der Immobilie im Mittelpunkt – oder zumindest die einer eine vollständigen Wohneinheit. Sowohl der Baustein BEG Wohngebäude als auch der Baustein BEG Nichtwohngebäude sind darauf ausgerichtet, die Energieeffizienz von Gebäuden durch umfassende Maßnahmenpakete zu steigern. Neben Fördermitteln für energieeffiziente Neubauten gibt es daher auch mehrere KfW-Förderungen für die energetische Sanierung. Seit 2024 können Privatpersonen über die KfW außerdem eine Zuschussförderung speziell für die Heizungssanierung beantragen.
Klingt unübersichtlich? Das muss es nicht sein. Aktuell – im Frühjahr 2025 – gibt es vier KfW-Produkte für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien, drei davon in Form eines Förderkredits, eine in Form eines Zuschusses. Die wichtigsten Informationen zu diesen vier Optionen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Der Kredit 261 kann als KfW-Förderung für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien genutzt werden, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurück liegt. Der Förderkredit beträgt bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit, außerdem sind Tilgungszuschüsse in Höhe von 5 bis 45 Prozent der Kreditsumme möglich. Voraussetzung für diese KfW-Förderung ist jedoch die Aufrüstung zum Effizienzhaus. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten muss die Immobilie mindestens den Standards für Effizienzhaus-Stufe 85 bzw. – im Fall denkmalgeschützter Gebäude – der Effizienzhaus-Stufe Denkmal entsprechen.
Heizungsförderung für Privatpersonen
Die KfW-Förderung über den Zuschuss 458 können ausschließlich Privatpersonen beantragen – allerdings sowohl für selbstgenutzte als auch für vermietete Wohnimmobilien. Diese Zuschussförderung für die energetische Sanierung ist für Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung gedacht und kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Förderfähig ist dabei aber nicht nur der vollständige Umstieg auf erneuerbare Energien: KfW-Zuschuss 458 gibt es auch zur Förderung energetischer Sanierungsprojekte, die den Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtverbrauch einer Immobilie deutlich steigern.
Wohneigentum für Familien
Streng genommen zählt das Programm „Jung kauft Alt“ nicht zu den BEG-Förderlinien. In der Praxis handelt es sich jedoch um eine KfW-Förderung, die in dieser Rubrik unbedingt Erwähnung finden sollte. Dieses Förderprogramm soll zum einen Familien dabei unterstützen, Wohneigentum für die eigene Nutzung zu erwerben. Zum anderen dient diese KfW-Förderung aber auch der energetischen Sanierung im Bestand, denn der Förderkredit in Höhe von 100.000 bis 150.000 Euro ist an die Bedingung geknüpft, dass die damit erworbene Immobilie innerhalb von 4,5 Jahren mindestens die Effizienzhaus-Stufe 70 (Erneuerbare Energien) bzw. im Fall denkmalgeschützter Gebäude die Effizienzhaus-Stufe Denkmal (Erneuerbare Energien) erreicht.
Erneuerbare Energien für Strom und Wärme
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Auch der KfW-Kredit 270 gehört zu keiner BEG-Förderlinie, kann aber in der Praxis als Förderung für energetische Sanierung eingesetzt werden. Über diese KfW-Förderung können Installation und Ausbau unterschiedlicher Energiequellen finanziert werden, z. B. Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher oder Wärme- und Kältenetze. Während dieser KfW-Förderkredit Unternehmen und Kommunen viele Chancen zum Ausbau der erneuerbaren Energien eröffnet – darunter freistehende Photovoltaikanlagen im Freiland sowie große Investitionen wie Wasser- und Windkraftanlagen –, empfiehlt die KfW Privatpersonen allerdings eher den auf die energetische Sanierung von Immobilien ausgelegten Förderkredit 261.
Die BAFA-Förderung für energetische Sanierung 2025
Das BAFA fördert die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien ausschließlich durch Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen. Diese Zuschüsse stehen jedoch sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohnimmobilien zur Verfügung und können von privaten Bauherren ebenso beantragt werden wie von Unternehmen und öffentlichen Trägern. In den Zuständigkeitsbereich der BAFA-Förderung fallen u.a. die Optimierung bestehender Heizungen, der Einbau von Lüftungsanlagen sowie Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle.
Eine Investition muss dabei mindestens 300 Euro brutto kosten, um im Sinne der BAFA-Förderlinien förderfähig zu sein. Die maximale Höhe des Zuschusses und seine möglichen Einsatzbereiche variieren allerdings je nachdem, ob die Förderung für die energetische Sanierung eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes eingesetzt werden soll. Im Folgenden zeigen wir Ihnen anhand der fünf Bereiche der BAFA-Förderung, welche Faktoren für die Förderung ausschlaggebend sind.
Fachplanung und Baubegleitung
Bei dieser BAFA-Förderung handelt es sich gewissermaßen um einen Zusatz zu den anderen vier Bausteinen: Den Zuschuss zu Fachplanung und Baubegleitung gibt es nämlich ausschließlich für die Umsetzung einer Einzelmaßnahme, die ebenfalls durch BAFA-Förderung für energetische Sanierung unterstützt wird. Eine Kombination, die sich rentiert: Professionelle Planung und Begleitung sind für die energetische Sanierung ohnehin unerlässlich und werden im Rahmen der BAFA-Förderung mit einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten unterstützt.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist ein Zuschuss von maximal 5.000 Euro möglich. Bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten gibt es bis 2.000 Euro pro Wohneinheit und insgesamt maximal 20.000 Euro für die gesamte Immobilie. Bei Nichtwohngebäuden kann die BAFA-Förderung für Fachplanung und Baubegleitung maximal 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt bis zu 20.000 Euro betragen.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
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Dieser BAFA-Zuschuss ist als Förderung für die energetische Sanierung an der Gebäudehülle gedacht und kann für z. B. Wärmedämmung an Wänden und Dach, für neue Fenster und Türen oder für außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen – z. B. Außenjalousien – eingesetzt werden. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Für Wohnimmobilien gibt es eine Obergrenze von maximal 30.000 Euro BAFA-Förderung pro Wohneinheit. Diese Grenze kann sich allerdings auf 60.000 Euro pro Wohneinheit erhöhen, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird. Für Nichtwohngebäude wird der maximale Zuschuss anhand der Grundfläche berechnet: Hier kann die BAFA-Förderung für energetische Sanierung bis zu 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche betragen.
Anlagentechnik (außer Heizungstechnik)
Diese BAFA-Förderung unterstützt zum einen Einbau, Austausch und Optimierung von raumlufttechnischen Anlagen, Beleuchtungssystemen und Kühlsystemen. Zum anderen kann der Zuschuss aber auch für den Einbau digitaler Systeme eingesetzt werden, die den Energieverbrauch einer Immobilie optimieren – also für Smart-Home-Technologie oder Gebäudeautomatisierung. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Der Zuschuss für die energetische Sanierung von Wohnimmobilien kann maximal 30.000 Euro (bzw. 60.000 Euro mit iSFP) betragen. Die Förderung für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden wird hingegen anhand der Grundfläche berechnet: Pro Quadratmeter Nettogrundfläche ist für Einzelmaßnahmen aus dem Bereich Anlagentechnik eine BAFA-Förderung in Höhe von bis zu 500 Euro möglich.
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
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Dieser Baustein der BAFA-Förderung für energetische Sanierung unterstützt Einrichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen. Damit ein Projekt förderfähig wird, muss das betreffende Gebäudenetz allerdings mit Abwärme betrieben werden und/oder nach Abschluss der Sanierungsarbeiten zu mindestens 65 Prozent aus Anlagen bestehen, die den technischen Mindestanforderungen der BEG-Förderlinie Einzelmaßnahmen entsprechen. Der Grundfördersatz beträgt mindestens 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Bei Wohnimmobilien ist die Höhe der BAFA-Förderung von der Zahl der Wohneinheiten abhängig, die an das Wärmenetz angeschlossen werden. Für die erste sind bis zu 30.000 Euro Zuschuss möglich, für die zweite bis sechste 15.000 Euro und ab der siebten 8.000 Euro. Im Fall von Nichtwohngebäuden berechnet sich die Förderung für die energetische Sanierung anhand der Grundfläche: Bis 400 Quadratmeter Nettogrundfläche gibt es maximal 200 Euro pro Quadratmeter, danach sinkt die Obergrenze auf 120 Euro (bis 1.000 Quadratmeter) und 80 Euro (alles über 1.000 Quadratmeter).
Heizungsoptimierung
Die BAFA-Förderung für energetische Sanierung kann für alle Einzelmaßnahmen beantragt werden, die dazu beitragen, die Energieeffizienz und Klimafreundlichkeit einer bestehenden Heizungsanlage zu steigern. Förderfähig sind dabei allerdings nur Sanierungsmaßnahmen, die an Heizungen durchgeführt werden, deren Wärmeerzeuger mindestens zwei Jahre alt ist. Wird mit fossilen Brennstoffen geheizt, darf die Heizung außerdem nicht älter als zwanzig Jahre sein.
Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die BAFA-Förderung für die energetische Sanierung von Heizungen beträgt bei Wohnimmobilien maximal 30.000 Euro (bzw. 60.000 Euro mit iSFP) und kann nur für Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten beantragt werden. Für Nichtwohngebäude sind bis zu 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche möglich; die BAFA-Förderung ist jedoch auf 1.000 Quadratmeter beheizte Fläche begrenzt.
Lassen sich KfW-Förderung und BAFA-Förderung kombinieren?
Tatsächlich lassen sich KfW-Förderung und BAFA-Förderung oftmals miteinander kombinieren. Wie bereits erwähnt, gibt es z. B. eine spezielle BAFA-Förderung für Fachplanung und Baubegleitung, die ausschließlich in Kombination mit einem Zuschuss aus derselben BEG-Förderlinie für energetische Sanierung beantragt werden kann. Welche Produkte zusammenpassen, sollte allerdings stets im konkreten Einzelfall individuell ermittelt werden – denn je nach Nutzungsform einer Immobilie und auch in Abhängigkeit vom geplanten Sanierungspaket und den finanziellen Ressourcen des Antragstellers können insbesondere bei den KfW-Programmen die Obergrenzen für die mögliche Förderung der energetischen Sanierung unterschiedlich hoch ausfallen.
Ein Produkt der KfW-Förderung sollten allerdings alle kennen, die eine energetische Sanierung planen: Den KfW-Ergänzungskredit 358, 359. Diese KfW-Förderung wurde 2024 eingeführt und ist ausschließlich in Kombination mit anderen BEG-Fördermitteln verfügbar. Wurde im Rahmen der KfW-Förderung oder der BAFA-Förderung innerhalb der letzten 12 Monate ein Zuschuss nach BEG Einzelmaßnahme zugesagt aber noch nicht ausgezahlt, kann jetzt zusätzlich der KfW-Ergänzungskredit 358/359 beantragt werden. Pro Wohneinheit kann dieser Förderkredit bis zu 120.000 Euro umfassen. Diese KfW-Förderung können sowohl Privatpersonen (358) als auch Unternehmen (359) beantragen. Für private Bauherren, deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet, gibt es dabei sogar noch einen zusätzlichen Zinsvorteil.
Förderung für energetische Sanierung 2025: Sie möchten mehr erfahren?
Sie planen die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie und würden dafür gern eine KfW-Förderung oder BAFA-Förderung beantragen? Oder wurden Sie vielleicht mit der Umsetzung eines Sanierungsprojekts beauftragt und möchten Ihre Kunden über mögliche Förderlinien informieren? Dann lesen Sie hier weiter! Wir haben eine Liste von offiziellen Websites für Sie zusammengestellt, auf denen Sie sich im Detail über die KfW-Förderung sowie über die BAFA-Förderung für energetische Sanierung informieren können.
Allgemeine Informationen zur Förderung energetischer Sanierungsprojekte:
- Die offizielle Infoseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.energiewechsel.de
KfW-Förderung für energetische Sanierung
- Förderkredit für Familien: Die „Jung kauft Alt“-Förderung durch Kredit 308
- Förderkredit für erneuerbare Energien: Der KfW-Förderkredit 270
- Förderkredit für Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Der KfW-Wohngebäudekredit 261
- Zuschussförderung für Heizungen in privaten Wohngebäuden: Der KfW-Zuschuss 458
- Nur in Kombination mit einer bereits erhaltenen Förderzusage durch KfW oder BAFA möglich: Der KfW-Ergänzungskredit 358, 359
BAFA-Förderung für energetische Sanierung
- Eine Übersicht über die BAFA-Fördermöglichkeiten für Wohngebäude
- Eine Übersicht über die BAFA-Fördermöglichkeiten für Nichtwohngebäude
KfW-Förderung vs. BAFA-Förderung: Die Eckdaten im Überblick
Sie möchten herausfinden, ob für Ihr nächstes Projekt eher die KfW-Förderung oder die BAFA-Förderung infrage kommt? Verschaffen Sie sich hier einen ersten schnellen Überblick über den aktuellen Stand (März 2025) der Förderung für energetische Sanierung.
KfW-Förderung | BAFA-Förderung | |
mögliche Förderung für energetische Sanierung | Zuschussförderung und Förderkredite | nur Zuschussförderung |
Zielgruppen der Förderlinien |
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förderfähige Projekte |
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förderfähige Gebäudetypen | je nach KfW-Förderung teils Wohn- und Nichtwohngebäude, teils ausschließlich Wohngebäude | Wohn- und Nichtwohngebäude |
Zuständigkeitsbereich |
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