Von Produktionsbetrieben bis Kindertagesstätten
Fehlerlichtbogen detektieren, Stromkreis abschalten, Brandgefahr vermeiden – nach diesem scheinbar einfachen Prinzip arbeiten Brandschutzschalter. Die im Februar 2016 veröffentlichte DIN VDE 0100-420:2016-02, deren Übergangsfrist nun am 18. Dezember 2017 endet, definiert ihren Einsatz in besonders gefährdeten Bereichen als „anerkannte Regel der Technik“.
DIN VDE 0100-420 fordert Brandschutzschalter für „besonders gefährdete Bereiche“
Der überwiegende Teil der Elektroanlagen in Deutschlands Wohn- und Zweckbauten ist veraltet. Dabei hat sich nicht nur die Zahl der elektrischen Verbraucher pro Haushalt in den letzten Jahrzehnten vervielfacht – auch die Integration erneuerbarer Energiequellen wie Photovoltaik belasten zunehmend vorhandene Installationen. Gefragt sind deshalb erweiterte Schutzkonzepte. Eine zentrale Rolle spielen dabei Brandschutzschalter, wie sie die aktuelle DIN VDE 0100-420:2016-02 fordert. Sie definiert ihren Einsatz in besonders gefährdeten Bereichen als „anerkannte Regel der Technik“.
Entsprechende Bereiche im Sinne der VDE-Norm sind zum Beispiel: Produktionsbetriebe der Holz-, Papier- und Textilindustrie, Lagerräume mit brennbaren Materialen, Flughäfen und Bahnhöfe oder auch Rechenzentren. Labore und Museen zählen dazu, wenn sich dort unersetzbare Güter bzw. Materialien befinden. In Kindertagesstätten und Seniorenresidenzen sind Brandschutzschalter für Schlaf- und Aufenthaltsräume vorzusehen.
„Anerkannte Regel der Technik“ bedeutet: Wenn in den genannten Bereichen kein Brandschutzschalter installiert ist, kann die verantwortliche Elektrofachkraft im Schadensfall in Haftung genommen werden. Die Übergangsfrist endet am 18. Dezember 2017.