Lichtsanierung mit System – Vorteile durch Sanierung
Die energetische Sanierung von Beleuchtungsanlagen spart nicht nur Energie ein, sie führt gleichzeitig zu einer erheblichen Verbesserung der Beleuchtungsqualität. Es ist somit vor allem das richtige Zusammenspiel langlebiger LED-Leuchten mit bedarfsgerechtem Lichtmanagement, das entscheidend zum langfristigen Erfolg der Beleuchtungssanierung beiträgt.
Inhaltsverzeichnis und Quicklinks
Lichtsanierung ist vielfältig!
Das Arbeitsumfeld kann sich verändern und damit wechseln oftmals auch die Anforderungen an die Beleuchtung. Neben dem aktuellen Energieverbrauch sollten bei der Bestandsaufnahme daher auch mögliche Veränderungen in den Tätigkeits- oder Nutzungsprofilen berücksichtigt werden. So kann eine gelungene Beleuchtungssanierung einen positiven Effekt auf Produktivität und Wohlbefinden der Mitarbeiter haben.
Je nach Bedarf stehen unterschiedliche Sanierungskonzepte zur Auswahl. Neben dem direkten Lampentausch in passende LED-Lampen besteht die Möglichkeit der Ertüchtigung von Bestandsleuchten nach dem Leuchte-in-Leuchte-Prinzip. Eine weitere Option ist der Austausch durch ein modernes LED-Beleuchtungssystem, optimalerweise mit entsprechendem Lichtmanagement.
Kosten- und Zeitersparnis immer im Blick!
Das Leuchtstofflampenverbot und SEINE FOLGEN!
Mit der EU RoHS Richtlinie 2011 / 65 / EU tritt eine wichtige Beschränkung zur Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Lichtquellen der Allgemeinbeleuchtung in Kraft.
- 25.02.2023 Verbot aller übrigen Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel
- 25.08.2023 Verbot aller linearen Leuchtstofflampen T8 und T5*
Nach diesen Stichtagen dürfen betroffene Leuchtmittel EU-weit nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das betrifft nach Schätzungen allein in Deutschland rund 25 Millionen Leuchtstofflampen mit Stecksockel sowie etwa 70 Millionen lineare Leuchtstofflampen.
*ausgenommen sind Lampen der Bauform T5-Mini für die Not-und Sicherheitsbeleuchtung
Auf diese FRISTEN sollten Sie achten
- Verbot aller T5- und T8-Leuchtstofflampen seit 25. August 2023
- Verlängerung der Ausnahme für HPDLampen um 3 bis 5 Jahre
- Verlängerung der Ausnahme für Lampen mit besonderem Zweck
Das diesjährige EU-weite Lampenverbot umfasst neben der RoHS Reglementierung auch die Änderungen gemäß SLR, wobei zum 01.09. die Halogen-Pins ebenfalls verboten werden.
Betriebskosten senken – CO₂ einsparen!
Das EU-Leuchtstofflampenverbot ist ein wichtiger Schritt in Richtung Umweltschutz. Effiziente Beleuchtungssysteme führen dank niedrigerem Energieverbrauch zu einem erheblich geringeren CO₂-Ausstoß. Ebenso reduziert sich langfristig der Anteil an Gefahrstoffen wie z. B. Quecksilber und das kommt der Umwelt zugute.
Zusätzlich ergeben sich positive finanzielle Effekte durch die längere Lebensdauer der LED-Leuchten bei gleichzeitig geringeren Wartungskosten. Eine Beleuchtungssanierung leistet somit einen Beitrag zur Kostensenkung und zum Klimaschutz.
Grund genug, als Unternehmen, Organisation und Privatperson rechtzeitig auf das Leuchtstofflampenverbot zu reagieren. Eine frühzeitige Planung und Umstellung auf energieeffiziente Beleuchtung ermöglicht einen reibungslosen Übergang und hilft dabei, Energieverbrauch und Betriebskosten bis zu 80% zu senken!
Und: Eine Sanierung amortisiert sich oft schon nach wenigen Jahren!
Weil es sich rechnet!
Berechnungsbeispiel für eine neue Beleuchtungsanlage in Deutschland
Wir beraten Sie gerne in der Auswahl der geeigneten Förderung
Staatliche Zuschüsse nutzen!
Staatliche Zuschüsse machen die Umstellung auf energieeffiziente Beleuchtung für Unternehmen und Gebäudebesitzer noch attraktiver. Dabei profitieren Kommunen in Deutschland durch das BMU-Förderprogramm. Im privatwirtschaftlichen Bereich greift die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die genauen Bedingungen und Höhe der staatlichen Zuschüsse können je nach Bundesland oder Kommune variieren. Sie decken entweder einen prozentualen Anteil der Gesamtkosten für die Beleuchtungssanierung ab oder werden in Form von festen Beträgen zur Verfügung gestellt. Gefördert werden außerdem Steuer- und Regelungstechnik, Komponenten, Neben- oder Planungsarbeiten sowie der Abbau der alten Anlage.
Wir helfen Ihnen dabei, die spezifischen Programme und Zuschussmöglichkeiten auszuwählen.
Auszug der Anforderungen zur Beantragung von Fördermöglichkeiten
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Technische Mindestanforderungen BEG-Programm | mögliche Sanierungslösungen |
Systemlichtausbeute bei LED-Lichtbandleuchten mind. 140lm / W, ansonsten 120lm / W | bis zu 180lm / W |
Lichtstromerhalt LED-Leuchten > L 80 / 50.000h | bis zu L90 / bis zu 100.000 h |
Rahmenbedingungen:
- Optimierung, Sanierung oder Neuanschaffung von Beleuchtungssystemen in Bestandsgebäuden
- Investitionsvolumen von mindestens 2.000€ und maximal 15 Mio.€
Förderungsfähige Ausgaben:
- kompletter Leuchtentausch: neues Beleuchtungssystem inkl. Installation sowie Demontagekosten der Altanlage
- Steuer- und Regelungstechnik, z. B. mit intelligenten Lichtmanagementsystemen
- erforderliche Nebenarbeiten und Komponenten, z. B. Lichtplanung